Wer seine Tätigkeit je freiberuflich bezüglich den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, zwang einen Antrag bei dem zuständigen Fiskus ausliefern. Dieses entscheidet letztlich darüber, Oberbürgermeister der Befindlichkeit Freiberufler wirklich gewährt wird. Die ersten Angebote zählen bekanntlich nicht zu den besten